Gestaltungsprinzipien für die Beleuchtung von Hockeyfeldern: Die Beleuchtungsqualität hängt hauptsächlich von der Beleuchtungsstärke, der Gleichmäßigkeit und der Blendungskontrolle ab.
Es ist zu beachten, dass die Ausgangsbeleuchtungsstärke aufgrund von Staub oder Lichtdämpfung verringert wird. Die Lichtdämpfung hängt vom Installationsort der Umgebungsbedingungen und der Art der ausgewählten Lichtquelle ab, sodass die anfängliche Beleuchtungsstärke vorzugsweise das 1,2- bis 1,5-fache des empfohlenen Lichts beträgt.
BELEUCHTUNGSANFORDERUNGEN
Die Beleuchtungsstandards für das Hockeyfeld sind wie folgt.
Niveau | Funktionen | Luminanz (Lux) | Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke | Lichtquelle | Blendungsindex (GR) |
|||||
Eh | Evmai | Äh | Uvmai | Ra | Tcp (K) | |||||
U1 | U2 | U1 | U2 | |||||||
Ⅰ | Traning und Erholung | 250/200 | - - | 0,5 | 0,7 | - - | - - | ﹥ 20 | ﹥ 2000 | ﹤ 50 |
Ⅱ | Vereinswettbewerb | 375/300 | - - | 0,5 | 0,7 | - - | - - | ﹥ 65 | ﹥ 4000 | ﹤ 50 |
Ⅲ | Nationaler und internationaler Wettbewerb | 625/500 | - - | 0,5 | 0,7 | - - | - - | ﹥ 65 | ﹥ 4000 | ﹤ 50 |
Fernsehsendung | Geringe Entfernung ≥ 75 m | - - | 1250/1000 | 0,5 | 0,7 | 0,4 | 0,6 | ﹥ 65 (90) |
/ 4000/5000 | ﹤ 50 |
Geringe Entfernung ≥ 150 m | - - | 1700/1400 | 0,5 | 0,7 | 0,4 | 0,6 | ﹥ 65 (90) |
/ 4000/5000 | ﹤ 50 | |
Andere Situation | - - | 2250/2000 | 0,7 | 0,8 | 0,6 | 0,7 | ≥90 | ﹥ 5000 | ﹤ 50 |
INSTALLATIONSEMPFEHLUNG
Die Blendung hängt von der Lichtdichte, der Projektionsrichtung, der Menge, der Betrachtungsposition und der Umgebungshelligkeit ab. Tatsächlich hängt die Anzahl der Lichter von der Anzahl der Auditorien ab.
Relativ gesehen reicht eine einfache Installation des Trainingsgeländes aus. Bei großen Stadien ist es jedoch erforderlich, mehr Lichter zu installieren, indem der Strahl gesteuert wird, um eine hohe Helligkeit und eine geringe Blendung zu erzielen. Blendung betrifft nicht nur Sportler und Zuschauer, sondern kann auch außerhalb des Stadions auftreten. Werfen Sie jedoch kein Licht in die umliegenden Straßen oder Gemeinden.
Post-Zeit: Mai-09-2020